Im Anschluss an den „Brunnenmarktfall“ – 2016 hat ein psychisch kranker Mann in Wien eine Frau mit einer Eisenstange erschlagen – wurden erhebliche Defizite in der Kommunikation zwischen Polizei sowie Sozial- und Gesundheitsbehörden festgestellt. Die Novellierung des UbG soll aus Schnittstellen zwischen den beteiligten Organisationen Nahtstellen machen und weitere Verbesserungen (zB eigene Bestimmungen für Minderjährige) bringen.
- ISSN Online: 2708-6410
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Inhalt der Ausgabe
S. 212 - 218, Aktuelles: Unterbringung
Unterbringungsgesetz (UbG) Novelle: Was ändert sich aus Sicht der Ärzte? (Teil 1)
S. 219 - 224, Patientenrechte und Patientensicherheit
Impfpflicht gegen das Corona-Virus – weitere Entwicklung der Rechtslage bis zur Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes
Mit 5. Februar 2022 wurde die Impfpflicht eingeführt. Im folgenden Beitrag wird der weitere Verlauf der Corona-Pandemie mit der Omikron-Variante des Corona-Virus und seinen Sublinien mit den Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Rechtslage zur Impfpflicht gegen das Corona-Virus bis hin zur Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes dargestellt.
S. 225 - 230, Patientenrechte und Patientensicherheit
Assistierter Suizid im Strafvollzug?
Das Sterbeverfügungsgesetz legalisiert den assistierten Suizid in engen Grenzen. Die Thematik eines möglichen assistierten Suizids im Strafvollzug wurde in Österreich bis dato noch keiner näheren Betrachtung unterzogen. Daher wird im Folgenden vor dem Hintergrund der Grundwertungen ärztlicher Betreuung im Strafvollzug der Frage nachgegangen, ob das StVfG auch für Inhaftierte in einem österreichischen Gefängnis zur Anwendung gelangt. Ein rechtsvergleichender Blick in die Schweiz rundet das gewonnene Ergebnis ab.
S. 231 - 236, Patientenrechte und Patientensicherheit
Patientenunterstützungsprogramme – Förderung der Therapietreue oder unzulässige Arzneimittelwerbung?
Patientenunterstützungsprogramme (PSPs) bieten Patienten therapiebegleitende Unterstützungsmaßnahmen an und sind mittlerweile zu einem fixen Bestandteil des Gesundheitswesens geworden. Sie können helfen, dem Gesundheitssystem Kosten zu sparen und sind daher grundsätzlich zu begrüßen, stehen aber in einem Spannungsverhältnis zum Verbot der Laienwerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie dem Zuwendungsverbot an Angehörige der Fachkreise. Dieser Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen PSPs zulässig sind und welche Vorgaben bei der Gestaltung und Durchführung zu beachten sind.
S. 237 - 242, Patientenrechte und Patientensicherheit
Entbindung von der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht zugunsten Angehöriger
Ärzt:innen und andere Gesundheitsberufe riskieren bei der Auskunftserteilung an Angehörige häufig eine Verletzung ihrer Verschwiegenheitspflicht und in der Folge rechtliche Konsequenzen. Dem kann durch eine antizipierte Entbindungserklärung durch Patient:innen und könnte durch eine Veränderung der gesetzlichen Vorgaben leicht begegnet werden. Hier werden bestehende Rechtslage und mögliche Lösungen dargestellt.
S. 243 - 247, Patientenrechte und Patientensicherheit
VwGH: Ordinationsstättennachfolge, Übergabe von Patientendaten
Ein Arzt, der weder Nachfolger der Kassenplanstelle noch in denselben Räumlichkeiten, sondern in anderen eine Weiterbehandlung der bisherigen Patienten anbietet ist kein Ordinationsstättennachfolger gemäß § 51 Abs 4 ÄrzteG.
Zweck der Regelung des § 51 Abs 4 ÄrzteG ist neben der Aufbewahrung der Patientendaten die Sicherstellung, dass die betroffenen Patienten bei Bedarf an diesen Daten in der Lage sind, den Aufbewahrungsort ohne langwierige Recherchen aufzufinden.
Der Regelungszweck des § 51 Abs 4 ÄrzteG verlangt einen von vornherein festgelegten Kreis an Personen, die zur Verwahrung der Daten verpflichtet und für einen betroffenen Patienten leicht auffindbar sind.
Die Ausübung der Abhilfebefugnis gemäß Art 58 Abs 2 lit d DSGVO setzt keinen selbstständigen Abspruch betreffend die Feststellung des Vorliegens einer datenschutzrechtlich relevanten Rechtsverletzung voraus.
S. 248 - 251, Patientenrechte und Patientensicherheit
OGH: Aussichtslosigkeit der Prozessführung mangels rechtswidriger Ablehnung einer medizinischen Behandlung
Rechtsanwält:innen trifft keine Pflicht, der Aufforderung ihrer Mandant:innen zur Führung eines Prozesses Folge zu leisten, wenn dieser aussichtslos erscheint.
Die Ablehnung der Behandlung einer transsexuellen Person ist nicht diskriminierend aufgrund der Geschlechtsidentität, wenn sie sich auf Gründe wie etwa das mangelnde Vertrauensverhältnis stützt.
S. 252 - 258, Public Health Law
Klinische Prüfungen NEU – Änderungen im Arzneimittelrecht durch den Geltungsbeginn der VO (EU) 536/2014 und die AMG-Novelle BGBl I 2022/8 (Teil 2)
Durch die erfolgreiche Einrichtung des EU-Portals und der EU-Datenbank bei der Europäischen Arzneimittelagentur und den dadurch bedingten Geltungsbeginn der VO (EU) 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln wurde mit 1. Februar 2022 der Startschuss für eine umfassende Neuordnung der klinischen Arzneimittelprüfungen innerhalb der Europäischen Union gesetzt. Der vorliegende Beitrag widmet sich einer überblicksmäßigen Darstellung relevanter Eckpunkte der EU-Verordnung sowie der spezifischen Ausgestaltung der durch die AMG-Novelle BGBl I 2022/8 erfolgten Anpassungen des nationalen österreichischen Arzneimittelrechts.
Der Schub, den die Digitalisierung in den letzten Jahren erfahren hat, hat nicht nur einen Anstieg der Telearbeit in Form von Arbeit im Homeoffice oder mobiler Arbeit nach sich gezogen, sondern auch den Auf- bzw Ausbau der Telemedizin befördert. Der Beitrag spürt den Berührungspunkten von Telearbeit und Telemedizin nach.
S. 263 - 267, Public Health Law
Ärzte- und Pflegepersonalmangel aus fremdenrechtlicher Sicht
Um dem bestehenden Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen entgegenzutreten werden vermehrt auch Fachkräfte aus dem Ausland benötigt. Die bestehenden Schwierigkeiten, diese rasch ins Land zu holen, sind nicht zu unterschätzen. Nachfolgend werden die in der Praxis wichtigsten Möglichkeiten, als Ausländer in Gesundheitsberufen in Österreich unselbständig arbeiten zu können, dargestellt, und am Beispiel des Arztberufs Grundsätze der Anerkennung bzw Nostrifikation der für die Berufsausübung benötigten Ausbildung zusammengefasst.
Der Beitrag beleuchtet die von Österreich zwar unterzeichnete, jedoch nicht ratifizierte revidierte EOSS.
S. 272 - 275, Public Health Law
Die Plasmaspende als „Nebenjob“? – Zum Gewinnverbot nach dem BSG
Nach § 8 Abs 4 BSG ist es Spendern von Blut oder Blutbestandteilen oder dritten Personen untersagt, für eine Spende einen Gewinn zukommen zu lassen oder zu versprechen. Nun findet sich auf der nachstehend ersichtlichen Homepage neben dem Versprechen eines Betrages in Höhe von € 35,-- an Aufwandsentschädigung pro Spende, der – (wohl) die Erhöhung der Kundenfrequenz beabsichtigende – Zusatz „Der Nebenjob mit Format“. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob in der Darstellung der Plasmaspende als „Nebenjob“ ein Verstoß gegen das Gewinnverbot für die Gewinnung von Blut und Blutprodukten gesehen werden kann.
S. 276 - 279, Public Health Law
LVwG Tirol: Unbefugte Ausübung der Gesundheits- und Krankenpflege
Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer eine Tätigkeit des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ausübt, ohne seine im Ausland erworbene Ausbildung nostrifiziert zu haben (§ 105 Abs 1 Z 1 GuKG), oder jemanden, der seine im Ausland erworbene Ausbildung nicht nostrifiziert hat, zu einer Tätigkeit des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege heranzieht (§ 105 Abs 1 Z 2 GuKG und § 199 Abs 1 ÄrzteG).
Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer gegen den Betriebsformvorbehalt des ÄrzteG verstößt.
S. 280 - 284, Public Health Law
OGH: Zur Zulässigkeit von Ärztebewertungsportalen
Ein Ärztebewertungsportal verschafft der Öffentlichkeit einen geordneten Überblick darüber, von wem und wo welche ärztlichen Leistungen angeboten werden. Mit der Sammlung, Speicherung und Weitergabe der Bewertungen vermittelt das Portal einen Einblick in persönliche Erfahrungen und subjektive Einschätzungen von Patienten des jeweiligen Arztes, die der jeweilige Nutzer bei seiner eigenen Arztwahl berücksichtigen kann.
In ihrem beruflichen Bereich muss sich eine selbständig tätige Person auf die Beobachtung ihres Verhaltens durch die Öffentlichkeit und auf Kritik an ihren Leistungen einstellen. Dabei ist die Gefahr schlechter Bewertungen grundsätzlich ebenso wie der Aufwand, der durch die Prüfung und Verfolgung von Onlinebewertungen entsteht, hinzunehmen. Auch unsachlich motivierte Werturteile sind von der Meinungsäußerungsfreiheit erfasst, solange kein Wertungsexzess vorliegt.
Personen, die von anonymen missbräuchlichen Bewertungen betroffen sind, haben das bis zu einem gewissen Grad hinzunehmen.
Der Betroffene kann vom Portalbetreiber die Beseitigung rechtswidriger Inhalte verlangen. Dass diese nicht sofort nach ihrer Einstellung wieder gelöscht werden, ist dabei als ein systemimmanenter Umstand hinzunehmen.
S. 285 - 288, Praxis Gesundheitsrecht
Zur Strafbarkeit gemäß §§ 178 f StGB wegen Gefährdung von Menschen durch COVID-19
Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie beschäftigte sich rasch die Literatur mit spezifischen Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit in Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Verhaltensweisen. Mittlerweile gelangten Sachverhalte, die mutmaßlich vorsätzliche Gefährdungen von Menschen durch eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger zum Inhalt hatten, auch zum Obersten Gerichtshof. Dieser Beitrag soll untersuchen, wie die Rechtsprechung die Anwendung der §§ 178 f StGB in Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus bis dato gelöst hat. So war insbesondere strittig, ob der potenzielle Täter im Tatzeitpunkt tatsächlich mit dem SARS-CoV-2-Erreger infiziert sein musste oder ob es für eine Strafbarkeit genügte, dass die Infektion plausibel und die Tathandlung damit als verantwortungslose Gefahreneinschätzung zu beurteilen war.
1.7.-31.8.2022