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JMG

Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht

Heft 1, März 2023, Band 8

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2708-6410

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Inhalt der Ausgabe

S. 4 - 5, Aktuelles: Pandemiefolgen bei jungen Menschen

Birklbauer, Alois

Gedanken zum Umgang mit den Pandemiefolgen bei jungen Menschen

Zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie wurde der juristische Regelungsschwerpunkt auf die körperlichen Aspekte gelegt. Die psychischen bzw. psychosozialen Folgen, die derartige Beschränkungen mit sich bringen können, wurden dabei weitgehend übersehen. Der deutsche Ethikrat hat dies unlängst in einer Ad-hoc-Empfehlung – durchaus selbstkritisch – thematisiert und darin die Schlussfolgerung gezogen, dass die Gesellschaft jungen Menschen für ihre Solidaritätsleistung nicht nur großen Dank und Respekt schuldet, sondern auch zu konkretem Handeln verpflichtet ist, den Pandemiefolgen bei dieser Gruppe wirksam gegenzusteuern. Dazu gibt es elf konkrete Empfehlungen. Der vorliegende Beitrag geht kurz auf dieses Dokument ein und stellt einen Bezug zur Situation in Österreich her.

S. 6 - 11, Patientenrechte und Patientensicherheit

Ganner, Michael

Aufsichtspflicht für Minderjährige in Gesundheitseinrichtungen

Krankenanstalten, Arztpraxen und andere Therapieeinrichtungen sind primär auf die Versorgung selbständiger Personen ausgelegt. Nur in Kinderstationen und bei Kinderärzt:innen sowie in einigen weiteren Fällen wird auf den Umgang mit Kindern und Jugendlichen besonderes Augenmerk gelegt. Sie bedürfen in der Regel, jedenfalls wenn sie nicht von einer volljährigen (obsorgeberechtigten) Person begleitet werden, einer besonderen Aufsicht. Wem diese zukommt, wie weit sie im Einzelfall geht und wer haftet, falls jemand wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu Schaden kommt, wird hier erörtert.

S. 12 - 17, Patientenrechte und Patientensicherheit

Pixner, Thomas

Die Verschwiegenheitspflicht bei der Behandlung von Minderjährigen

Sind Minderjährige nicht ausreichend geschäfts- oder entscheidungsfähig, so müssen ihre gesetzlichen Vertreter den Behandlungsvertrag abschließen oder in die Behandlung einwilligen. Dabei sind den gesetzlichen Vertretern jene Geheimnisse zu offenbaren, welche für die Vornahme von Vertretungshandlung unbedingt erforderlich sind. Darüber hinaus können nach einer Interessensabwägung zwischen den Informationsbedürfnissen von Obsorgeberechtigten zum Zweck der Erfüllung ihrer Obsorgepflichten und dem Geheimhaltungsinteresse von Minderjährigen Geheimnisse offenbart werden. Aus dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ergibt sich gerade bei stationären Behandlungen eine Auskunftspflicht gegenüber Obsorgeberechtigten.

S. 18 - 23, Patientenrechte und Patientensicherheit

Toyooka, Ulrike

Unterbringungsgesetz (UbG) Novelle: Was ändert sich bei Minderjährigen aus Sicht der Ärzte? (Teil 2)

Der 10. Abschnitt der UbG Novelle kommt der langjährigen Forderung der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, besondere Bestimmungen für Minderjährige zu schaffen, mit §§ 40 ff nach; das Unterbringungsgesetz soll damit endgültig von einem Erwachsenenpsychiatriegesetz zu einem allgemeinen – auch die Bedürfnisse Minderjähriger berücksichtigenden – Gesetz werden.

S. 24 - 28, Patientenrechte und Patientensicherheit

Büchel, Anna

Schönheitseingriffe bei Minderjährigen und ihre rechtlichen Voraussetzungen

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Schönheitseingriffen an Minderjährigen, insbesondere mit dem Tätowieren, Piercen und mit Schönheitsbehandlungen und -operationen im Sinne des ÄsthOpG. Es werden auch Sonderfälle wie das Stechen von Ohrlöchern bei Neugeborenen und Kleinkindern sowie medizinisch indizierte plastisch-ästhetische Operationen bei unmündigen Minderjährigen behandelt.

S. 29 - 31, Patientenrechte und Patientensicherheit

Hauser, Werner

OGH: Kein Ersatz des (reinen)Vermögensschadens bei mangelhaftem Verhütungsprodukt

Die Geburt eines gesunden, wenn auch unerwünschten Kindes mit allen damit gewöhnlich verbundenen Belastungen stellt keinen ersatzfähigen Schaden im Rechtssinn dar.

In das Haftungsregime des PHG sind nur absolut geschützte Rechtsgüter einbezogen, soweit sie durch das fehlerhafte Produkt beschädigt wurden. Ein Aufwand, der nur als mittelbare Folge des an einem anderen Rechtsgut entstandenen Schadens getätigt werden muss, ist nicht ersatzfähig, dies betrifft etwa eine künftige Unterhaltsmehrbelastung oder zukünftige schicksalhafte Entwicklungen im Leben des gesund geborenen Kindes.

S. 32 - 38, Public Health Law

Grimm, Markus/​Male, Christoph

Off-Label-Use von Arzneimitteln bei Kindern

Der Off-Label-Use von Arzneimitteln ist bei Kindern mangels zugelassener Alternativen nach wie vor eine therapeutische Notwendigkeit und stellt damit häufig den „state of the art“ dar. Der Beitrag widmet sich den Hintergründen und der Bedeutung des Off-Label-Use bei Kindern und setzt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich arzneimittelrechtlicher Zulässigkeit, Sorgfaltsmaßstab, Anforderungen an Aufklärung und Einwilligung sowie sozialversicherungsrechtliche Kostenerstattung auseinander.

S. 39 - 43, Public Health Law

Novak, Manfred

Gesundheits- und Krankenpflegeschulen – Stellenwert und Anerkennbarkeit für Studien (Teil 1)

Mit den Hochschulnovellen 2021 wurde das Reglement von Universitäten und Fachhochschulen zur Anerkennung schulischer Leistungen maßgeblich verändert. Insbesondere für den Fachhochschulbereich ergeben sich daraus durchaus diffizile Einordnungs- und Abgrenzungsfragen. Vor diesem Hintergrund behandelt der gegenständliche Beitrag zentral die Frage, ob an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen erworbene Qualifikationen für einschlägige Bachelorstudiengänge anerkennungsfähig sind. Dazu wird im vorliegenden Teil 1 zunächst die Ausbildung an diesem Schultypus im Kontext des österreichischen Schulsystems verortet sowie Entwicklung, gesetzgeberische Intention und Regelungszweck zum Anerkennungsregelwerk für Universitäten und Fachhochschulen in den Blick genommen. Davon ausgehend wird in einem nachfolgenden Teil 2 bewertet, ob und inwieweit am in Betracht stehenden Schultypus erbrachte Leistungen den Anerkennungsvorgaben des aktuellen Fachhochschulgesetzes subsumiert werden können.

S. 44 - 54, Public Health Law

Födermayr, Barbara/​Staflinger, Heidemarie/​Tahic, Zerina

Die Ausbildung in Pflegeberufen

Seit Langem wird diskutiert, die Ausbildung von Berufsangehörigen der Pflegeberufe in Form einer Lehrlingsausbildung auszugestalten. Es soll über diesen Weg versucht werden, neue Pflegekräfte zu gewinnen, die über bestehende und neue Bildungswege, wie die Ausbildung an Regelschulen, nicht erreicht werden. Bis 2030 fehlen in Österreich mindestens 76.000 zusätzliche Arbeitskräfte in der Pflege.

Nun scheinen die Pläne zur Umsetzung ausgereift. Das zugrundeliegende Gesetz befindet sich seit Mitte Februar in Begutachtung. Bevor in den nächsten Ausgaben der Gesetzesentwurf vorgestellt und die weiteren Entwicklungen beschrieben werden, soll dieser Zeitpunkt genutzt werden, um die aktuelle Ausbildungssituation sowie die bisherigen Diskussionen und Entwicklungen rund um die Schaffung einer Pflegelehre darzustellen. Dazu erfolgt zunächst eine Beschreibung der aktuell in den Ausbildungsvorschriften vorgesehenen Pflichtpraktika, danach wird die Ausgestaltung von Lehrverhältnissen allgemein betrachtet, die bisherigen Diskussionen rund um die Einführung der „Pflegelehre“ umrissen, um schließlich zu überlegen, inwieweit die duale Ausbildung in Form eines Lehrverhältnisses für die Berufsausbildung von Angehörigen von Pflegeberufen passend ist.

S. 55 - 61, Public Health Law

Götsch, Claudia/​Voithofer, Caroline/​Flatscher-​Thöni, Magdalena

Zur Verortung der Uterustransplantation im österreichischen OTPG und FMedG

Mit Maßnahmen der In-Vitro-Fertilisation kann eine Uterustransplantation (UTx) Frauen mit fehlendem/nicht funktionsfähigem Uterus eine eigene Schwangerschaft ermöglichen. Dafür werden vor der UTx der Organempfängerin idR Eizellen entnommen, diese mit Samenzellen befruchtet, anschließend kryokonserviert und nach der UTx implantiert. Die UTx ist ein experimentelles, in Österreich noch nie durchgeführtes Verfahren, das rechtlich primär durch das OTPG und das FMedG bestimmt wird.

S. 62 - 66, Internationales

Lipp, Volker/​Brauer, Daniel

Grenzen der Therapie und „Futility“: Kinder und Jugendliche (Teil 1)

Die Frage nach den Grenzen der Therapie zählt zu einer der großen Herausforderungen für Angehörige der Gesundheitsberufe im Rahmen der medizinischen Behandlung. Sie wird im Anschluss an die internationale Diskussion häufig als „Futility“-Problematik bezeichnet. Dazu haben vor kurzem die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und die deutsche Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) kurz hintereinander Stellungnahmen veröffentlicht. Angesichts der notorischen begrifflichen Unschärfe der Diskussion um „Futility“ dürfte es vielversprechender sein, die verschiedenen Fallkonstellationen genauer in den Blick zu nehmen, Kriterien für den Umgang mit diesen Konstellationen zu ermitteln und die Konsequenzen für die Behandlung des Patienten zu untersuchen.

Das Thema wird in zwei Teilen besprochen: Teil 1 befasst sich mit allgemeinen Aspekten und legt – dem Schwerpunkt des aktuellen Heftes entsprechend – einen Fokus auf Kinder und Jugendliche. Teil 2 in Heft 2/2023 behandelt folgende Fallkonstellationen: Entscheidungen am Lebensende, einwilligungsunfähige Erwachsene und Wunsch nach Maximaltherapie.

Eine frühere Fassung dieses Beitrags ist in der (deutschen) Zeitschrift GuP – Gesundheit und Pflege erschienen.

S. 67 - 72, Internationales

Grogan, Matthew/​Key, Ellen M.

Reproductive Healthcare in a Post-Dobbs United States

The constitutional right to privacy that forms the basis for reproductive healthcare law in the United States is rooted in cases about the prevention or termination of pregnancy. In June 2022, the Supreme Court overturned its 1974 decision establishing a national fundamental right to abortion. We explain how the new legal landscape of abortion care is greatly influenced by geographic location and financial means. We also discuss associated constitutional questions of federalism, the preemption of state laws, and the future of other fundamental rights including contraceptive use.

S. 73 - 78, Internationales

Stánicz, Péter/​Kussinszky, Anikó

Mandatory ’foetal heartbeat’ as a new requirement in Hungary’s abortion law – constitutional and human rights limits of the protection of the foetus with a European outlook

In recent years, abortion regulations have been tightened in several countries (Poland, USA). As of 15th September 2022, a legislative amendment in Hungary will require women seeking abortion to present a fetal heart sound. This provision is unique in Europe, especially considering that Hungarian law allows essentially anyone to terminate a pregnancy on request. What exactly does the amendment mean? How can we assess this rule: can it be seen as a legitimate measure for the protection of the foetus, and is it in line with international human rights standards?

S. 79 - 84, Praxis Gesundheitsrecht

Pixner, Thomas/​Schwetz, Florian

Legistische Neuerungen

S. 85 - 90, Praxis Gesundheitsrecht

Kerbl, Reinhold

Kinderimpfungen – oft verabreicht, viel diskutiert

Impfungen im Kindesalter sind die wirksamste Methode zur Verhinderung impfpräventabler Erkrankungen. Bestimmte Impfungen (Sechsfachimpfung im frühen Kindesalter, FSME) sind gut akzeptiert, für andere (Influenza, HPV, Masern u.a.) ist die Beteiligungsrate unbefriedigend. Viele Eltern modifizieren die Empfehlungen des nationalen Impfplans selbständig und oft „nach Gefühl“. Zuletzt ist durch die COVID-19 Impfungen eine zusätzliche emotionale Komponente ins Spiel gekommen, und die vorübergehend angedachte Impfpflicht war für das allgemeine Image von Schutzimpfungen eher abträglich. In diesem Beitrag werden verschiedene Aspekte der „Kinderimpfungen“ dargestellt, insbesondere auch jener der Impfskepsis.

S. 91 - 95, Praxis Gesundheitsrecht

Hinteregger, Marie-​Christin

Die Verschwiegenheitspflicht in der klinisch-psychologischen und psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen

Der steigende Bedarf an klinisch-psychologischer Behandlung und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche konfrontiert uns zunehmend mit rechtlichen sowie ethischen Fragestellungen im Kontext der Behandlung dieser spezifischen Zielgruppe. Durch die Partizipation der Kindeseltern bzw gesetzlichen Vertreter*innen der behandelten Minderjährigen entsteht eine „erweiterte“ therapeutische Beziehung, in der der Umgang mit der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht eine wesentliche Rolle spielt. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die rechtliche Situation im Kontext der Verschwiegenheits-, der Anzeige- und Mitteilungspflicht sowie der Auskunftspflicht in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen geben sowie Herausforderungen in der konkreten Umsetzung in der therapeutischen Praxis beleuchten. Zum Schluss erfolgt der Versuch einer Erarbeitung praktischer Implikationen.

S. 96 - 97, Tagungsbericht

Stühlinger, Verena/​Brunner, Jürgen

Ungehörte Hilferufe: Unsere Jugendlichen leiden – wir müssen hinsehen!

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