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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei „Untersagung“ der Berufsausübung als Ärztin?
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 1
- Judikatur - Verfahrensrecht, 1768 Wörter
- Seiten 341-343
- https://doi.org/10.33196/zvg201404034101
20,00 €
inkl MwStDer Ausspruch über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung ist ein im Sinne des § 59 Abs 1 Satz 2 AVG trennbarer Verfahrensgegenstand.
Bei der Abwägung, ob das der Behörde durch § 13 Abs 2 VwGVG eingeräumte Ermessen rechtmäßig ausgeübt wurde, ist darauf abzustellen, ob im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheids (nicht aber zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das VwG) die Voraussetzungen für den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß dieser Bestimmung gegeben waren.
Nach dem Wortlaut des § 13 Abs 5 Satz 3 VwGVG ist über Beschwerden gegen den (bescheidmäßigen) Ausschluss der aufschiebenden Wirkung „ohne weiteres Verfahren unverzüglich“ zu entscheiden. Daraus ist abzuleiten, dass in einem nur den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde betreffende Verfahren die (inhaltliche) Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids nicht (vollständig) zu prüfen ist.
- VwG Wien, 24.04.2014, VwG-172/082/22050/2014
- § 49 Abs 1 ÄrzteG
- ZVG-Slg 2014/59
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 59 Abs 1 AVG
- § 13 Abs 5 VwGVG
- § 13 Abs 2 VwGVG
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