


Zulässigkeit der Abänderung einer Betriebsbeschreibung durch das VwG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 1
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1054 Wörter, Seiten 339-341
20,00 €
inkl MwSt




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Zur Korrektur des Bescheidabspruches und Abänderung der Betriebsbeschreibung aufgrund der erfolgten Projektänderung ist das VwG im Rahmen des § 28 Abs 1 VwGVG nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, da es seiner Entscheidung die Sach- und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt zu Grunde zu legen hat. Im Spruch ist die vorgenommene Änderung des ursprünglichen Genehmigungsansuchens, die gemäß § 13 Abs 8 AVG zulässig ist, zu berücksichtigen.
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- VwG Wien, 10.03.2014, VGW-122/008/6456/2014
- § 75 Abs 2 GewO
- § 74 Abs 2 GewO
- § 13 Abs 8 AVG
- § 77 GewO
- ZVG-Slg 2014/58
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 81 GewO
- § 28 Abs 1 VwGVG
Zur Korrektur des Bescheidabspruches und Abänderung der Betriebsbeschreibung aufgrund der erfolgten Projektänderung ist das VwG im Rahmen des § 28 Abs 1 VwGVG nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, da es seiner Entscheidung die Sach- und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt zu Grunde zu legen hat. Im Spruch ist die vorgenommene Änderung des ursprünglichen Genehmigungsansuchens, die gemäß § 13 Abs 8 AVG zulässig ist, zu berücksichtigen.
- VwG Wien, 10.03.2014, VGW-122/008/6456/2014
- § 75 Abs 2 GewO
- § 74 Abs 2 GewO
- § 13 Abs 8 AVG
- § 77 GewO
- ZVG-Slg 2014/58
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 81 GewO
- § 28 Abs 1 VwGVG