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Abbruchbescheid; Amtshaftungsansprüche; Erkenntnisse der Höchstgerichte

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Amtshaftungsansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn die Amtshaftungsklage auf eine behauptete unvertretbare Rechtsansicht gestützt wurde und das Höchstgericht die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage zurückwies, weil dies in aller Regel nur so verstanden werden kann, dass es das Vorliegen einer unvertretbaren Rechtsansicht verneinte, hätte es eine solche doch sonst zur Wahrung der Rechtssicherheit und Rechtseinheit aufzugreifen gehabt.

  • BBL-Slg 2022/191
  • OGH, 22.06.2022, 1 Ob 100/22w
  • Erkenntnisse der Höchstgerichte
  • Abbruchbescheid
  • Amtshaftungsansprüche
  • § 2 AHG
  • Baurecht

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