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Entgeltanspruch bei Unterbleiben der Werkleistung beim Verbrauchervertrag; Informationsanspruch des Auftraggebers

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Ist im Rahmen eines Werkvertrags die Bestimmung über den Entgeltanspruch bei Abbruch eines Auftrags nach § 16 Abs 1 HOA vereinbart worden, handelt es sich dabei um eine Pauschalierung des eingeschränkten Entgeltanspruchs gem § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB. Der Werkunternehmer muss dem Verbraucher gem § 27a KSchG die Gründe dafür mitteilen, dass er sich infolge Unterbleibens der Arbeit nichts erspart hat, bzw dass er durch anderweitige Verwendung nichts erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Dies gilt auch, wenn der Unternehmer nur einen Teilbetrag des ursprünglichen Entgelts verlangt. Bei Unterlassen der Information wird der Entgeltanspruch nicht fällig.

  • BBL-Slg 2022/201
  • Informationsanspruch des Auftraggebers
  • § 16 Abs 1 HOA (Honorarforderung für Architekten)
  • OGH, 14.07.2022, 1 Ob 121/22h
  • § 1168 Abs 1 ABGB
  • Entgeltanspruch bei Unterbleiben der Werkleistung beim Verbrauchervertrag
  • § 27a KSchG
  • Baurecht

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