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Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung; Feststellung der rechtswidrigen Durchführung; Eignungsanforderungen; Eignungsprüfung; Plausibilitätsprüfung

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Ist die Feststellung der rechtswidrigen Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung beantragt, dann ist für die Antragslegitimation keine Eignungsprüfung rückwirkend für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durchzuführen, aber eine Plausibilitätsprüfung nach den konkreten Umständen des Einzelfalles vorzunehmen.

  • Eignungsanforderungen
  • Plausibilitätsprüfung
  • § 331 Abs 1 BVergG
  • Eignungsprüfung
  • Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • BBL-Slg 2022/210
  • VwGH, 07.06.2022, Ra 2021/04/0014
  • Feststellung der rechtswidrigen Durchführung
  • Baurecht

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