Verpflichtung zur Unterlassung der Nutzung als Freizeitwohnsitz; keine verbücherungsfähige Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 25
- Rechtsprechung, 1247 Wörter
- Seiten 282 -284
- https://doi.org/10.33196/bbl202206028202
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Eine vertragliche Beschränkung der Eigentümerbefugnisse, die auf die Untersagung einer mit den Zielsetzungen der örtlichen Raumplanung nicht vereinbaren Nutzung abzielt, wie die Unterlassung der Nutzung der Liegenschaft als Freizeitwohnsitz, ist keine für eine Dienstbarkeit erforderliche Duldung oder Unterlassung in Bezug auf das Grundstück selbst und daher keine verbücherungsfähige Grunddienstbarkeit. Gegen einen ausreichenden Bezug des vereinbarten Rechts zur dienenden Liegenschaft spricht, wenn sich die Unterlassungspflicht nicht auf das Grundstück selbst, sondern auf dessen Nutzung in bestimmter Form bezieht, es sich um eine persönliche Dienstbarkeit für eine Gemeinde handelt und die Einhaltung der Verpflichtung zusätzlich mit Vertragsstrafen abgesichert wird.
- Egglmeier-Schmolke, Barbara
- § 473 ABGB
- § 33 Abs 4 tir ROG
- § 472 ABGB
- keine verbücherungsfähige Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde
- OGH, 14.07.2022, 5 Ob 3/22k
- Verpflichtung zur Unterlassung der Nutzung als Freizeitwohnsitz
- Baurecht
- BBL-Slg 2022/203
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