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Übergang eines vereinbarten Bauverbots auf Gesamtrechtsnachfolger; Verjährung des Anspruchs auf Einverleibung eines Bauverbotrechts

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Soll die Verpflichtung zur Zustimmung der Verbücherung eines Bauverbots nach der Vereinbarung auch auf die zukünftigen Eigentümer des belasteten Grundstücks übergehen, so bindet die vertraglich vereinbarte Servitut auch die Gesamtrechtsnachfolger der Vertragsparteien.

Das gilt auch dann, wenn der Gesamtrechtsnachfolger an der (obligatorisch) belasteten Liegenschaft schon vor der Universalsukzession durch Übergabsvertrag Eigentum erworben hat.

Der vertragliche Anspruch auf Einwilligung in die Einverleibung eines Bauverbotsrechts verjährt innerhalb von 30 Jahren ab seiner erstmaligen Ausübbarkeit.

Das vertragliche Recht, eine Verbücherung zu erwirken, kann nicht als selten ausübbares Recht iS von § 1484 ABGB qualifiziert werden.

  • OGH, 28.07.2022, 10 Ob 33/21g
  • § 1478 ABGB
  • § 801 ABGB
  • BBL-Slg 2022/207
  • Verjährung des Anspruchs auf Einverleibung eines Bauverbotrechts
  • Baurecht
  • § 1484 ABGB
  • Übergang eines vereinbarten Bauverbots auf Gesamtrechtsnachfolger

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