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Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages; Leistungsverweigerungsrecht; nicht fachgerechte Dachsanierung

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Die Einrede der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrags kann auch noch nach Abnahme des Werks in Unkenntnis von Mängeln erhoben werden, solange dem Besteller Verbesserungsansprüche zustehen.

  • Leistungsverweigerungsrecht
  • § 1170 ABGB
  • OGH, 30.06.2022, 4 Ob 52/22h
  • BBL-Slg 2022/199
  • Baurecht
  • § 1052 ABGB
  • Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages
  • nicht fachgerechte Dachsanierung
  • § 922 ABGB

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