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Regress Generalunternehmer gegen Sub-Subunternehmer

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Der Umstand, dass ein Generalunternehmer bei einer sogenannten Erfüllungsgehilfenkette auch für das Verschulden des von seinem Erfüllungsgehilfen verwendeten weiteren Erfüllungsgehilfen („Sub-Subunternehmer“) haftet, kann einen Regressanspruch der Generalunternehmerin gegen die Sub-Subunternehmerin nicht stützen.

  • Regress Generalunternehmer gegen Sub-Subunternehmer
  • § 1313 ABGB
  • § 1165 ABGB
  • Baurecht
  • OGH, 30.06.2022, 4 Ob 99/22w
  • BBL-Slg 2022/200

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