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Anmerkung Wohnungseigentumsbewerber; Insolvenz des Bauträgers

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Der Sicherungsmechanismus des § 40 Abs 2 WEG 2002 gilt auch in der Insolvenz des Wohnungseigentumsorganisators/Bauträgers und bindet den Insolvenzverwalter.

  • § 40 WEG
  • OGH, 24.06.2022, 8 Ob 26/21p
  • Anmerkung Wohnungseigentumsbewerber
  • Insolvenz des Bauträgers
  • BBL-Slg 2022/194
  • Baurecht

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