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Flächenwidmungsplan; Örtliches Entwicklungskonzept; Änderungsverfahren; wesentlicher Verfahrensmangel

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Erfolgt im Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw des Örtlichen Entwicklungskonzeptteiles kein Hinweis auf die Möglichkeit der Einbringung von Anregungen oder Einwendungen während einer Auflagefrist, liegt ein erheblicher Verfahrensmangel vor.

  • Örtliches Entwicklungskonzept
  • BBL-Slg 2022/173
  • Flächenwidmungsplan
  • Änderungsverfahren
  • VfGH, 15.03.2022, V 317/2021
  • wesentlicher Verfahrensmangel
  • Baurecht
  • §§ 33 Abs 3 letzter Satz, 36 Abs 4 erster Satz oö ROG 1994

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