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Bauwerberwechsel; Grundeigentümer

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Der bloße Wechsel im Grundeigentum bewirkt noch keinen Bauwerberwechsel; es kommt in diesem Zusammenhang nicht auf das Grundeigentum an, zumal der Grundeigentümer eine eigene, vom Bauwerber verschiedene Parteistellung mit von jenen des Bauwerbers verschiedenen subjektiv-öffentlichen Rechten hat.

  • VwGH, 15.06.2022, Ra 2022/05/0119
  • BBL-Slg 2022/172
  • Grundeigentümer
  • Bauwerberwechsel
  • Baurecht
  • § 6 Abs 1 nö BauO

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