


Bauwerberwechsel; Grundeigentümer
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 39 Wörter, Seiten 255-255
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Der bloße Wechsel im Grundeigentum bewirkt noch keinen Bauwerberwechsel; es kommt in diesem Zusammenhang nicht auf das Grundeigentum an, zumal der Grundeigentümer eine eigene, vom Bauwerber verschiedene Parteistellung mit von jenen des Bauwerbers verschiedenen subjektiv-öffentlichen Rechten hat.
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- VwGH, 15.06.2022, Ra 2022/05/0119
- BBL-Slg 2022/172
- Grundeigentümer
- Bauwerberwechsel
- Baurecht
- § 6 Abs 1 nö BauO
Der bloße Wechsel im Grundeigentum bewirkt noch keinen Bauwerberwechsel; es kommt in diesem Zusammenhang nicht auf das Grundeigentum an, zumal der Grundeigentümer eine eigene, vom Bauwerber verschiedene Parteistellung mit von jenen des Bauwerbers verschiedenen subjektiv-öffentlichen Rechten hat.
- VwGH, 15.06.2022, Ra 2022/05/0119
- BBL-Slg 2022/172
- Grundeigentümer
- Bauwerberwechsel
- Baurecht
- § 6 Abs 1 nö BauO