


Aufhebung eines Bebauungsplans; Verfahrensbestimmungen; Verständigungspflichten; Mitspracherecht der Planungsbeteiligten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 64 Wörter, Seiten 266-266
20,00 €
inkl MwSt




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Der Begriff der „Änderung“ eines Bebauungsplans umfasst auch dessen ersatzlose Aufhebung.
Bei der Aufhebung eines Bebauungsplans sind daher – bereits vor der expliziten Regelung im Zuge der tir ROG-Novelle, LGBl 2019/110 – die Verfahrensbestimmungen zur Änderung von Bebauungsplänen (Auflegungs- und Stellungnahmefristen, Verständigung der betroffenen Grundstückseigentümer) einzuhalten gewesen. Die Missachtung dieser Verfahrensbestimmungen stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar.
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- Aufhebung eines Bebauungsplans
- BBL-Slg 2022/184
- VfGH, 13.06.2022, V 586/2020
- § 66 tir ROG idF LGBl 2019/110
- Baurecht
- Verfahrensbestimmungen
- Mitspracherecht der Planungsbeteiligten
- § 71 tir ROG idF LGBl 2019/110
- Verständigungspflichten
Der Begriff der „Änderung“ eines Bebauungsplans umfasst auch dessen ersatzlose Aufhebung.
Bei der Aufhebung eines Bebauungsplans sind daher – bereits vor der expliziten Regelung im Zuge der tir ROG-Novelle, LGBl 2019/110 – die Verfahrensbestimmungen zur Änderung von Bebauungsplänen (Auflegungs- und Stellungnahmefristen, Verständigung der betroffenen Grundstückseigentümer) einzuhalten gewesen. Die Missachtung dieser Verfahrensbestimmungen stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar.
- Aufhebung eines Bebauungsplans
- BBL-Slg 2022/184
- VfGH, 13.06.2022, V 586/2020
- § 66 tir ROG idF LGBl 2019/110
- Baurecht
- Verfahrensbestimmungen
- Mitspracherecht der Planungsbeteiligten
- § 71 tir ROG idF LGBl 2019/110
- Verständigungspflichten