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Bau-Delegierungsverordnung; Überprüfung der Vollendung einer baulichen Maßnahme

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Es besteht bei gewerbebehördlich genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen keine Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde zur Erlassung von baupolizeilichen Aufträgen im Zusammenhang mit der (Nicht-)Vollendung der baulichen Maßnahme.

  • BBL-Slg 2022/79
  • Überprüfung der Vollendung einer baulichen Maßnahme
  • Bau-Delegierungsverordnung
  • §§ 4 lit a iVm 1 I lit b bis d Bau-DelegierungsV für den politischen Bezirk St. Johann im Pongau, LGBl 99/1968 idF 65/2021
  • LVwG Sbg, 15.11.2021, 405-3/897/1/2-2021
  • Baurecht
  • § 17 Abs 8 sbg BauPolG

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