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Vorübergehende Benützung von fremden Grundstücken; Duldungspflichten der Nachbarn

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Es besteht keine Pflicht, ein Bauvorhaben so zu planen, dass bei der Bauausführung keine fremden Grundstücke benützt werden müssen.

  • § 7 Abs 5 nö BauO
  • LVwG Nö, 22.12.2021, LVwG-AV-1988/001-2021
  • Vorübergehende Benützung von fremden Grundstücken
  • BBL-Slg 2022/72
  • Baurecht
  • § 7 Abs 1 nö BauO
  • Duldungspflichten der Nachbarn
  • § 7 Abs 6 nö BauO

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