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Bauträgerhaftpflichtversicherung; Deckungsprozess; Risikobegrenzung; Übernahme insb von Planungsleistungen und Kostenschätzung

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Bei der Risikobegrenzung wird von Anfang an ein bestimmter Gefahrenumstand von der versicherten Gefahr ausgenommen, ohne dass es dabei auf ein schuldhaftes, pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers ankäme.

Der Deckungsanspruch des Haftpflichtversicherers ist durch das versicherte Risiko spezialisiert und von dem vom Geschädigten erhobenen Anspruch abhängig.

  • Bauträgerhaftpflichtversicherung
  • Deckungsprozess
  • § 149 VersVG
  • OGH, 15.12.2021, 7 Ob 193/21i
  • BBL-Slg 2022/94
  • Übernahme insb von Planungsleistungen und Kostenschätzung
  • Risikobegrenzung
  • Baurecht

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