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Leistungsverweigerungsrecht des Wohnungseigentumskäufers wegen Mängeln an allgemeinen Teilen der Liegenschaft; Maßgeblichkeit der gesamten Behebungskosten für Schikaneeinwand

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Der Anspruch auf Mängelbeseitigung an allgemeinen Teilen der Liegenschaft ist kein teilbarer Anspruch, sondern ein Gesamtanspruch.

Der einzelne Wohnungseigentümer kann daher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer geltend machen, sofern er dadurch nicht Gemeinschaftsinteressen beeinträchtigen kann.

Steht dem Wohnungseigentümer gegen den Bauträger wegen bestehender Mängel an allgemeinen Teilen ein Leistungsverweigerungsrecht zu, sind für die Frage, ob die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts als schikanös zu werten ist, die gesamten Behebungskosten und nicht nur die anteilig auf den Wohnungseigentümer entfallenden Kosten heranzuziehen.

  • BBL-Slg 2022/104
  • Maßgeblichkeit der gesamten Behebungskosten für Schikaneeinwand
  • Leistungsverweigerungsrecht des Wohnungseigentumskäufers wegen Mängeln an allgemeinen Teilen der Liegenschaft
  • Baurecht
  • § 1052 ABGB
  • OGH, 27.01.2022, 2 Ob 34/21w

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