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Bau-Übertragungsverordnung; baupolizeiliche Aufträge; Begriff „bauliche Anlagen, für die eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist“
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 25
- Rechtsprechung, 227 Wörter
- Seiten 108-109
- https://doi.org/10.33196/bbl202203010804
20,00 €
inkl MwStFür ein gewerbebehördlich nicht genehmigungspflichtiges Gebäude mit Büro und Betriebswohnung sowie Zufahrtsstraße, das lediglich in einem (funktionalen) Zusammenhang mit einer gewerbebehördlich genehmigungspflichtigen LKW-Einstellhalle steht, gilt die Übertragung der Zuständigkeit zu baupolizeilichen Maßnahmen („§ 15 und §§ 24 bis 50 oö BauO 1994“) an die Bezirkshauptmannschaft nicht.
- § 44 Abs 2 Z 1 oö BauO
- VwGH, 24.02.2022, Ra 2022/05/0003
- BBL-Slg 2022/78
- baupolizeiliche Aufträge
- § 2 Abs 1 oö Bau-ÜbertragungsV
- Begriff „bauliche Anlagen, für die eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist“
- Bau-Übertragungsverordnung
- Baurecht
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