


Bau-Übertragungsverordnung; baupolizeiliche Aufträge; Begriff „bauliche Anlagen, für die eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist“
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 227 Wörter, Seiten 108-109
20,00 €
inkl MwSt




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Für ein gewerbebehördlich nicht genehmigungspflichtiges Gebäude mit Büro und Betriebswohnung sowie Zufahrtsstraße, das lediglich in einem (funktionalen) Zusammenhang mit einer gewerbebehördlich genehmigungspflichtigen LKW-Einstellhalle steht, gilt die Übertragung der Zuständigkeit zu baupolizeilichen Maßnahmen („§ 15 und §§ 24 bis 50 oö BauO 1994“) an die Bezirkshauptmannschaft nicht.
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- § 44 Abs 2 Z 1 oö BauO
- VwGH, 24.02.2022, Ra 2022/05/0003
- BBL-Slg 2022/78
- baupolizeiliche Aufträge
- § 2 Abs 1 oö Bau-ÜbertragungsV
- Begriff „bauliche Anlagen, für die eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist“
- Bau-Übertragungsverordnung
- Baurecht
Für ein gewerbebehördlich nicht genehmigungspflichtiges Gebäude mit Büro und Betriebswohnung sowie Zufahrtsstraße, das lediglich in einem (funktionalen) Zusammenhang mit einer gewerbebehördlich genehmigungspflichtigen LKW-Einstellhalle steht, gilt die Übertragung der Zuständigkeit zu baupolizeilichen Maßnahmen („§ 15 und §§ 24 bis 50 oö BauO 1994“) an die Bezirkshauptmannschaft nicht.
- § 44 Abs 2 Z 1 oö BauO
- VwGH, 24.02.2022, Ra 2022/05/0003
- BBL-Slg 2022/78
- baupolizeiliche Aufträge
- § 2 Abs 1 oö Bau-ÜbertragungsV
- Begriff „bauliche Anlagen, für die eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist“
- Bau-Übertragungsverordnung
- Baurecht