Zum Hauptinhalt springen

Wohnnutzung; Balkon; Dachterrasse; Grillen; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Nutzung des Balkons oder der Dachterrasse eines Wohngebäudes (zB zum Grillen oder dem Aufenthalt mehrerer Personen zu Freizeitzwecken) ist als „Wohnnutzung“ zu qualifizieren.

Den Nachbarn kommen bezüglich Immissionen aus der Benützung eines Gebäudes „zu Zwecken jeder Art der Wohnnutzung“ keine subjektiv-öffentlichen Rechte zu.

  • BBL-Slg 2022/73
  • Immissionsschutz
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 6 Abs 2 Z 2 nö BauO
  • Wohnnutzung
  • Dachterrasse
  • Baurecht
  • VwGH, 20.01.2022, Ra 2019/05/0244
  • Grillen
  • Balkon

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!