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Mangelhafte Bauausführung; Wassereintritte; Verjährung Schadenersatzanspruch für künftige vorhersehbare Schäden; Primärschaden; Feststellungsklage

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Der drohenden Verjährung seines Anspruchs auf Ersatz der künftigen, aber schon vorhersehbaren Schäden hat der Geschädigte, wenn ihm schon ein Primärschaden entstanden ist, mit einer Feststellungsklage innerhalb der Verjährungsfrist zu begegnen. Durch die Einbringung der Feststellungsklage wird, wenn ihr stattgegeben wird, die Verjährung aller in diesem Zeitpunkt zukünftigen Schadenersatzansprüche unterbrochen.

  • OGH, 22.12.2021, 6 Ob 135/21b
  • Mangelhafte Bauausführung
  • Verjährung Schadenersatzanspruch für künftige vorhersehbare Schäden
  • Primärschaden
  • Feststellungsklage
  • Wassereintritte
  • § 1489 ABGB
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2022/98
  • § 228 ZPO

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