Zum Hauptinhalt springen

Pflicht zur schonenden Ausübung eines Wasserbezugsrechts

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Der Berechtigte aus einem beschränkten Wasserbezugsrecht darf unabhängig davon, wem das Eigentum am Sammelbehälter zukommt, diesen nicht durch Anbringung eines Vorhangschlosses verschließen. Er verhindert dadurch, dass die Eigentümer ihre Quelle nutzen können, weil diese durch die Absperrung keinen Zugang mehr zur Quelle haben. Damit verstoßen sie gegen den Grundsatz der schonenden Ausübung von Servituten.

  • § 484 ABGB
  • OGH, 25.01.2022, 1 Ob 220/21s
  • Pflicht zur schonenden Ausübung eines Wasserbezugsrechts
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2022/101

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!