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Wohnungseigentum; Eigentümergemeinschaft; Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen

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Der Wohnungseigentümer kann seine die Liegenschaft betreffenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft abtreten.

Durch die Abtretung ändert sich weder der Inhalt der abgetretenen Forderung noch der Verjährungsbeginn.

  • Eigentümergemeinschaft
  • BBL-Slg 2022/96
  • § 1394 ABGB
  • OGH, 16.12.2021, 5 Ob 102/21t
  • Wohnungseigentum
  • § 1489 ABGB
  • Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
  • Baurecht
  • § 18 Abs 2 WEG

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