


Sanierung eines Schwarzbaus; „bedingte“ Flächenwidmungsplanänderung; Kundmachungspflichten des Bürgermeisters; Amtshaftung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1022 Wörter, Seiten 118-119
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Eine ausschließlich im Interesse eines Liegenschaftseigentümers gelegene Flächenwidmungsplanänderung kann wirksam von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass ein bestehendes Gebäude abgetragen wird.
-
- § 1 AHG
- Kundmachungspflichten des Bürgermeisters
- § 34 oö ROG
- OGH, 14.12.2021, 1 Ob 197/21h
- Sanierung eines Schwarzbaus
- § 3 AHG
- BBL-Slg 2022/92
- § 94 oö GemO
- § 2 AHG
- Amtshaftung
- „bedingte“ Flächenwidmungsplanänderung
- Baurecht
Eine ausschließlich im Interesse eines Liegenschaftseigentümers gelegene Flächenwidmungsplanänderung kann wirksam von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass ein bestehendes Gebäude abgetragen wird.
- § 1 AHG
- Kundmachungspflichten des Bürgermeisters
- § 34 oö ROG
- OGH, 14.12.2021, 1 Ob 197/21h
- Sanierung eines Schwarzbaus
- § 3 AHG
- BBL-Slg 2022/92
- § 94 oö GemO
- § 2 AHG
- Amtshaftung
- „bedingte“ Flächenwidmungsplanänderung
- Baurecht