


Aliud; unterlassene Ermittlungen; amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 70 Wörter, Seiten 101-101
20,00 €
inkl MwSt




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Ist die Behörde aufgrund einer erteilten Baubewilligung von einer konsentierten baulichen Anlage ausgegangen, ohne diesbezügliche fachliche Ermittlungsergebnisse einzuholen, trifft sie ein Verschulden, wenn nach Abschluss des Verfahrens hervorkommt, dass es sich bei der bestehenden baulichen Anlage um ein „aliud“ handelt.
Dieses Verschulden der Behörde steht einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens entgegen, da sie nicht dazu dient, von der Behörde schuldhaft unterlassene Ermittlungsschritte nachzuholen.
-
- BBL-Slg 2020/75
- § 69 Abs 1 Z 2 AVG
- amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 6 stmk BauG
- unterlassene Ermittlungen
- Aliud
- § 41 Abs 3 stmk BauG
- Baurecht
- LVwG Stmk, 30.01.2020, LVwG 40.38-2310/2019
- Abs 3 AVG
Ist die Behörde aufgrund einer erteilten Baubewilligung von einer konsentierten baulichen Anlage ausgegangen, ohne diesbezügliche fachliche Ermittlungsergebnisse einzuholen, trifft sie ein Verschulden, wenn nach Abschluss des Verfahrens hervorkommt, dass es sich bei der bestehenden baulichen Anlage um ein „aliud“ handelt.
Dieses Verschulden der Behörde steht einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens entgegen, da sie nicht dazu dient, von der Behörde schuldhaft unterlassene Ermittlungsschritte nachzuholen.
- BBL-Slg 2020/75
- § 69 Abs 1 Z 2 AVG
- amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 6 stmk BauG
- unterlassene Ermittlungen
- Aliud
- § 41 Abs 3 stmk BauG
- Baurecht
- LVwG Stmk, 30.01.2020, LVwG 40.38-2310/2019
- Abs 3 AVG