


- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 52 Wörter, Seiten 102-102
20,00 €
inkl MwSt




-
Die bloße Behauptung, dass die Tochter des Bauwerbers voraussichtlich in einer ca 80 km vom Bauort entfernten Stadt studieren und im geplanten Objekt ihren Hauptwohnsitz haben werde, um sich um die Ferienwohnungen zu kümmern, stellt weder eine Glaubhaftmachung noch einen Nachweis über die Nichtbeabsichtigung der Verwendung des Objektes als Freizeitwohnsitz dar.
-
- § 13 Abs 1 lit c tir ROG
- Freizeitwohnsitz
- LVwG Tir, 17.02.2020, LVwG-2020/31/0098-2
- § 29 Abs 4 tir BauO
- BBL-Slg 2020/78
- Baurecht
Die bloße Behauptung, dass die Tochter des Bauwerbers voraussichtlich in einer ca 80 km vom Bauort entfernten Stadt studieren und im geplanten Objekt ihren Hauptwohnsitz haben werde, um sich um die Ferienwohnungen zu kümmern, stellt weder eine Glaubhaftmachung noch einen Nachweis über die Nichtbeabsichtigung der Verwendung des Objektes als Freizeitwohnsitz dar.
- § 13 Abs 1 lit c tir ROG
- Freizeitwohnsitz
- LVwG Tir, 17.02.2020, LVwG-2020/31/0098-2
- § 29 Abs 4 tir BauO
- BBL-Slg 2020/78
- Baurecht