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Erlöschen der Baubewilligung; Gesamtbauvorhaben

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 23
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
46 Wörter, Seiten 100-101

20,00 €

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Wird ein Bauvorhaben nicht fristgerecht begonnen, erlischt die Baubewilligung.

Zwei getrennte Bauvorhaben auf verschiedenen Bauplätzen, die in einer Baubewilligung genehmigt werden, stellen kein „Gesamtbauvorhaben“ dar. Es ist daher erforderlich, dass jedes dieser Bauvorhaben fristgerecht begonnen wird, ansonsten die Baubewilligung (hier: partiell) erlöscht.

  • LVwG Stmk, 21.01.2020, LVwG 50.32-712/2019
  • Gesamtbauvorhaben
  • Erlöschen der Baubewilligung
  • BBL-Slg 2020/74
  • § 31 stmk BauG
  • Baurecht

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