


Pflicht zur Auflage der Baupläne und statischen Unterlagen auf der Baustelle; Verwaltungsübertretung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 565 Wörter, Seiten 104-105
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Der Bauwerber kann sich nicht durch Übergabe der Unterlagen an den Bauführer seiner auch ihn treffenden gesetzlichen Verpflichtung zur Auflage bestimmter Unterlagen auf der Baustelle entledigen.
Es ist nicht Aufgabe des Kontrollorganes, die gesamte Baustelle nach diesen Unterlagen zu durchsuchen.
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- Pflicht zur Auflage der Baupläne und statischen Unterlagen auf der Baustelle
- LVwG Wien, 07.01.2020, VGW-011/089/13947/2019
- Verwaltungsübertretung
- § 127 Abs 2 wr BauO
- Baurecht
- BBL-Slg 2020/81
Der Bauwerber kann sich nicht durch Übergabe der Unterlagen an den Bauführer seiner auch ihn treffenden gesetzlichen Verpflichtung zur Auflage bestimmter Unterlagen auf der Baustelle entledigen.
Es ist nicht Aufgabe des Kontrollorganes, die gesamte Baustelle nach diesen Unterlagen zu durchsuchen.
- Pflicht zur Auflage der Baupläne und statischen Unterlagen auf der Baustelle
- LVwG Wien, 07.01.2020, VGW-011/089/13947/2019
- Verwaltungsübertretung
- § 127 Abs 2 wr BauO
- Baurecht
- BBL-Slg 2020/81