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Pflicht zur Auflage der Baupläne und statischen Unterlagen auf der Baustelle; Verwaltungsübertretung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 23
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
565 Wörter, Seiten 104-105

20,00 €

inkl MwSt

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Der Bauwerber kann sich nicht durch Übergabe der Unterlagen an den Bauführer seiner auch ihn treffenden gesetzlichen Verpflichtung zur Auflage bestimmter Unterlagen auf der Baustelle entledigen.

Es ist nicht Aufgabe des Kontrollorganes, die gesamte Baustelle nach diesen Unterlagen zu durchsuchen.

  • Pflicht zur Auflage der Baupläne und statischen Unterlagen auf der Baustelle
  • LVwG Wien, 07.01.2020, VGW-011/089/13947/2019
  • Verwaltungsübertretung
  • § 127 Abs 2 wr BauO
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2020/81

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