


Wohnhaus; baupolizeilicher Unterlassungsauftrag; Wohnsitzmeldungen; Verwaltungsübertretung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 464 Wörter, Seiten 98-99
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Dass in einem Wohnhaus insgesamt zehn Personen gemeldet sind, stellt keinen Verstoß des Eigentümers gegen die baupolizeiliche Untersagung der (widmungswidrigen) Verwendung des Wohnhauses für mehr als drei selbständige Wohneinheiten dar.
-
- BBL-Slg 2020/70
- § 57 Abs 1 Z 11 oö BauO
- Verwaltungsübertretung
- Wohnhaus
- Wohnsitzmeldungen
- baupolizeilicher Unterlassungsauftrag
- Baurecht
- LVwG Oö, 04.02.2020, LVwG-100104/2/JS/FK
Dass in einem Wohnhaus insgesamt zehn Personen gemeldet sind, stellt keinen Verstoß des Eigentümers gegen die baupolizeiliche Untersagung der (widmungswidrigen) Verwendung des Wohnhauses für mehr als drei selbständige Wohneinheiten dar.
- BBL-Slg 2020/70
- § 57 Abs 1 Z 11 oö BauO
- Verwaltungsübertretung
- Wohnhaus
- Wohnsitzmeldungen
- baupolizeilicher Unterlassungsauftrag
- Baurecht
- LVwG Oö, 04.02.2020, LVwG-100104/2/JS/FK