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Aufschiebende Wirkung; Ausscheiden; verbliebener Bieter; Vollzugsfähigkeit

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Für die Rechtsposition des ausgeschiedenen, aber „verbliebenen“ Bieters ist es relevant, ob er durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung in den Rechtszustand vor Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses rückversetzt wird.

  • VwGH, 15.01.2019, Ra 2019/04/0008
  • § 131 Abs 1 BVergG
  • § 143 Abs 1 BVergG
  • Vollzugsfähigkeit
  • Ausscheiden
  • § 30 Abs 2 VwGG
  • Aufschiebende Wirkung
  • Baurecht
  • verbliebener Bieter
  • BBL-Slg 2019/125

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