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Carport; Schwarzbau; Mindestabstände; Ausnahmebewilligung; Abwägungsentscheidung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Die Interessenabwägung bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung von Mindestabständen hat unter Einbeziehung sämtlicher Vor- und Nachteile, auch solcher wirtschaftlicher Art (wie etwa die Wertminderung des Nachbargrundstückes), zu erfolgen.

Da die Gewichtung eines bestimmten Umstandes bei der Abwägungsentscheidung in seiner Bedeutung nicht über den Einzelfall hinausgeht, liegt in diesem Fall auch keine Rechtfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor.

  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • BBL-Slg 2019/94
  • VwGH, 19.12.2018, Ra 2018/06/0223
  • Schwarzbau
  • Mindestabstände
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Ausnahmebewilligung
  • § 25 Abs 8 lit c sbg BGG
  • Baurecht
  • Abwägungsentscheidung
  • Carport

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