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Nachbarrecht; Ausgleichsanspruch für Schäden durch Immissionen aus Abfallentsorgungsanlage

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Nicht aus der Emissionsneigung eines Betriebs kommende Immissionen brauchen nicht geduldet zu werden, weshalb für sie auch kein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB besteht. Anderes gilt, wenn durch die behördliche Genehmigung eines Betriebs die faktische Vermutung der Gefahrlosigkeit besteht und eine Unterlassungsklage hinsichtlich solcher Immissionen praktisch aussichtslos gewesen und zu spät gekommen wäre. In diesem Fall wird § 364a ABGB analog angewandt. Eine solche Immission stellt die Rauchentwicklung durch den aufgrund von Selbstentzündung entstandenen Brand von Gewerbemüll einer behördlich genehmigten Abfallentsorgungsanlage dar. Voraussetzung für einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch ist sowohl im direkten als auch im analogen Anwendungsbereich des § 364a ABGB, dass die Immission typisch für den Betrieb ist, und somit der Haftpflichtige ein kalkulierbares oder gar kalkuliertes Risiko zu seinem Nutzen eingegangen ist.

  • Nachbarrecht
  • § 364a ABGB analog
  • BBL-Slg 2019/121
  • Ausgleichsanspruch für Schäden durch Immissionen aus Abfallentsorgungsanlage
  • Baurecht
  • OGH, 29.01.2019, 4 Ob 233/18w

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