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Baustellencontainer; Begriff „Bau“

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Ein „Bau“ ist ein überdachtes oder überdecktes Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und wenigstens einen Raum zum Aufenthalt von Menschen oder zur Unterbringung von Sachen umfasst. Um einen solchen „Bau“ handelt es sich auch dann, wenn noch keine Sachen in der baulichen Anlage untergebracht worden sind.

  • § 1 sbg BauPolG
  • Begriff „Bau“
  • BBL-Slg 2019/95
  • VwGH, 19.12.2018, Ra 2018/06/0227
  • Baustellencontainer
  • Baurecht

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