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Bauanzeige; Untersagungsfrist

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 22
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
64 Wörter, Seiten 108-108

20,00 €

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Die bei Bauanzeigen gesetzlich festgelegte (Untersagungs-) Frist von zwei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Bauanzeige kann nicht einseitig von der Baubehörde bis zur Erfüllung einer bestimmten Bedingung (hier: Hinterfüllung einer Wand) unterbrochen werden.

  • § 33 Abs 4 AVG
  • Bauanzeige
  • Untersagungsfrist
  • LVwG Tir, 05.02.2019, LVwG-2019/40/0173-2
  • § 30 Abs 3 tir BauO
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2019/106

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