


Vortretende Bauteile; Balkone; Mindestabstände; Baufluchtlinie; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 90 Wörter, Seiten 103-103
20,00 €
inkl MwSt




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Nachbarn kommt ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Baufluchtlinie zu.
Die Ausnahmebestimmung für (hier: über die Baufluchtlinie) vortretende Bauteile ist restriktiv auszulegen.
Ein Balkon, der sich über zwei Stockwerke erstreckt, über ein Vordach verfügt und 78% der gesamten Gebäudelänge einnimmt, erweckt bereits den Eindruck einer im Mindestabstand unzulässigen Gebäudefront.
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- VwGH, 30.01.2019, Ra 2017/06/0002
- Mindestabstände
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Baufluchtlinie
- BBL-Slg 2019/96
- Balkone
- § 8 Abs 1 lit b sbg BauTG
- Vortretende Bauteile
- § 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG
- Baurecht
Nachbarn kommt ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Baufluchtlinie zu.
Die Ausnahmebestimmung für (hier: über die Baufluchtlinie) vortretende Bauteile ist restriktiv auszulegen.
Ein Balkon, der sich über zwei Stockwerke erstreckt, über ein Vordach verfügt und 78% der gesamten Gebäudelänge einnimmt, erweckt bereits den Eindruck einer im Mindestabstand unzulässigen Gebäudefront.
- VwGH, 30.01.2019, Ra 2017/06/0002
- Mindestabstände
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Baufluchtlinie
- BBL-Slg 2019/96
- Balkone
- § 8 Abs 1 lit b sbg BauTG
- Vortretende Bauteile
- § 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG
- Baurecht