Zum Hauptinhalt springen

Vortretende Bauteile; Balkone; Mindestabstände; Baufluchtlinie; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Nachbarn kommt ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Baufluchtlinie zu.

Die Ausnahmebestimmung für (hier: über die Baufluchtlinie) vortretende Bauteile ist restriktiv auszulegen.

Ein Balkon, der sich über zwei Stockwerke erstreckt, über ein Vordach verfügt und 78% der gesamten Gebäudelänge einnimmt, erweckt bereits den Eindruck einer im Mindestabstand unzulässigen Gebäudefront.

  • VwGH, 30.01.2019, Ra 2017/06/0002
  • Mindestabstände
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Baufluchtlinie
  • BBL-Slg 2019/96
  • Balkone
  • § 8 Abs 1 lit b sbg BauTG
  • Vortretende Bauteile
  • § 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG
  • Baurecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!