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Handelsgroßbetriebe; Verkaufsfläche; Begriff „Windfang“

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 22
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
551 Wörter, Seiten 104-105

20,00 €

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Ein „Windfang“ ist ein Vorraum, dessen Zweck darin besteht, die Wohnräume vor Wind, aufgewirbeltem Laub, Regen, Schnee und Kälte zu schützen.

Auch bei einem 100 m2 großen Raum kann es sich um einen „Windfang“ handeln.

  • Begriff „Windfang“
  • BBL-Slg 2019/99
  • Verkaufsfläche
  • Handelsgroßbetriebe
  • § 9 Abs 1 Z 1 sbg BauPolG
  • § 32 Abs 2 sbg ROG
  • Baurecht
  • LVwG Sbg, 08.02.2019, 405-3/484/1/2-2019

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