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Handelsgroßbetriebe; Verkaufsfläche; Begriff „Windfang“

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Ein „Windfang“ ist ein Vorraum, dessen Zweck darin besteht, die Wohnräume vor Wind, aufgewirbeltem Laub, Regen, Schnee und Kälte zu schützen.

Auch bei einem 100 m2 großen Raum kann es sich um einen „Windfang“ handeln.

  • Begriff „Windfang“
  • BBL-Slg 2019/99
  • Verkaufsfläche
  • Handelsgroßbetriebe
  • § 9 Abs 1 Z 1 sbg BauPolG
  • § 32 Abs 2 sbg ROG
  • Baurecht
  • LVwG Sbg, 08.02.2019, 405-3/484/1/2-2019

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