


Handelsgroßbetriebe; Verkaufsfläche; Begriff „Windfang“
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 551 Wörter, Seiten 104-105
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Ein „Windfang“ ist ein Vorraum, dessen Zweck darin besteht, die Wohnräume vor Wind, aufgewirbeltem Laub, Regen, Schnee und Kälte zu schützen.
Auch bei einem 100 m2 großen Raum kann es sich um einen „Windfang“ handeln.
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- Begriff „Windfang“
- BBL-Slg 2019/99
- Verkaufsfläche
- Handelsgroßbetriebe
- § 9 Abs 1 Z 1 sbg BauPolG
- § 32 Abs 2 sbg ROG
- Baurecht
- LVwG Sbg, 08.02.2019, 405-3/484/1/2-2019
Ein „Windfang“ ist ein Vorraum, dessen Zweck darin besteht, die Wohnräume vor Wind, aufgewirbeltem Laub, Regen, Schnee und Kälte zu schützen.
Auch bei einem 100 m2 großen Raum kann es sich um einen „Windfang“ handeln.
- Begriff „Windfang“
- BBL-Slg 2019/99
- Verkaufsfläche
- Handelsgroßbetriebe
- § 9 Abs 1 Z 1 sbg BauPolG
- § 32 Abs 2 sbg ROG
- Baurecht
- LVwG Sbg, 08.02.2019, 405-3/484/1/2-2019