


Lawinengefahr; Gefahrenerhöhung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 68 Wörter, Seiten 109-109
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Die Erweiterung jener Flächen, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, um 84% (hier: durch Abbruch eines jahrhundertealten Bauernhofes und Neubau eines Doppelwohnhauses) bewirkt in der lawinenroten Gefahrenzone eindeutig eine rechtlich unzulässige Gefahrenerhöhung.
-
- Gefahrenerhöhung
- BBL-Slg 2019/108
- § 34 Abs 4 lit b tir BauO
- Baurecht
- § 3 Abs 2 tir BauO
- Lawinengefahr
- LVwG Tir, 14.02.2019, LVwG-2018/22/1968-7
Die Erweiterung jener Flächen, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, um 84% (hier: durch Abbruch eines jahrhundertealten Bauernhofes und Neubau eines Doppelwohnhauses) bewirkt in der lawinenroten Gefahrenzone eindeutig eine rechtlich unzulässige Gefahrenerhöhung.
- Gefahrenerhöhung
- BBL-Slg 2019/108
- § 34 Abs 4 lit b tir BauO
- Baurecht
- § 3 Abs 2 tir BauO
- Lawinengefahr
- LVwG Tir, 14.02.2019, LVwG-2018/22/1968-7