Zum Hauptinhalt springen

Örtliches Entwicklungskonzept; Geschoßflächenzahl; Richtwerte; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ein „Richtwert“ im örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde (hier: GFZ von 0,25 bis 0,4; in Ausnahmefällen noch höher) stellt keine verbindliche Festlegung mit normativer Wirkung dar.

  • Geschoßflächenzahl
  • Örtliches Entwicklungskonzept
  • BBL-Slg 2019/92
  • LVwG Oö, 06.03.2019, LVwG-151870/7/DM/KGr
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 31 Abs 4 oö BauO
  • Baurecht
  • Richtwerte

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!