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Örtliches Entwicklungskonzept; Geschoßflächenzahl; Richtwerte; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 22
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
399 Wörter, Seiten 101-101

20,00 €

inkl MwSt

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Ein „Richtwert“ im örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde (hier: GFZ von 0,25 bis 0,4; in Ausnahmefällen noch höher) stellt keine verbindliche Festlegung mit normativer Wirkung dar.

  • Geschoßflächenzahl
  • Örtliches Entwicklungskonzept
  • BBL-Slg 2019/92
  • LVwG Oö, 06.03.2019, LVwG-151870/7/DM/KGr
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 31 Abs 4 oö BauO
  • Baurecht
  • Richtwerte

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