


Örtliches Entwicklungskonzept; Geschoßflächenzahl; Richtwerte; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 399 Wörter, Seiten 101-101
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Ein „Richtwert“ im örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde (hier: GFZ von 0,25 bis 0,4; in Ausnahmefällen noch höher) stellt keine verbindliche Festlegung mit normativer Wirkung dar.
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- Geschoßflächenzahl
- Örtliches Entwicklungskonzept
- BBL-Slg 2019/92
- LVwG Oö, 06.03.2019, LVwG-151870/7/DM/KGr
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- § 31 Abs 4 oö BauO
- Baurecht
- Richtwerte
Ein „Richtwert“ im örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde (hier: GFZ von 0,25 bis 0,4; in Ausnahmefällen noch höher) stellt keine verbindliche Festlegung mit normativer Wirkung dar.
- Geschoßflächenzahl
- Örtliches Entwicklungskonzept
- BBL-Slg 2019/92
- LVwG Oö, 06.03.2019, LVwG-151870/7/DM/KGr
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- § 31 Abs 4 oö BauO
- Baurecht
- Richtwerte