


Grundstücksteilung; Flächenwidmung „Grünland“; Land- und Forstwirtschaft
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 103 Wörter, Seiten 99-99
20,00 €
inkl MwSt




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Eine Grundstücksteilung darf der Flächenwidmung (hier: „Grünland“) nicht widersprechen.
Ein nach der Grundstücksteilung verbleibendes, mit einem Wohnhaus bebautes (Rest-) Grundstück mit einer Fläche von ca 3.000 m2 ist zu klein, um darauf einen landwirtschaftlichen (hier: Neben-) Betrieb gründen zu können.
Für die Bewirtschaftung der 28 km entfernten anderen Grundstücke ist das bestehende Wohnhaus wiederum nicht nötig.
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- BBL-Slg 2019/89
- Flächenwidmung „Grünland“
- VwGH, 22.01.2019, Ro 2018/05/0021
- § 5 oö BauO
- Grundstücksteilung
- § 30 Abs 5 oö ROG
- Baurecht
- Land- und Forstwirtschaft
- § 6 oö BauO
- § 9 Abs 3 oö BauO
Eine Grundstücksteilung darf der Flächenwidmung (hier: „Grünland“) nicht widersprechen.
Ein nach der Grundstücksteilung verbleibendes, mit einem Wohnhaus bebautes (Rest-) Grundstück mit einer Fläche von ca 3.000 m2 ist zu klein, um darauf einen landwirtschaftlichen (hier: Neben-) Betrieb gründen zu können.
Für die Bewirtschaftung der 28 km entfernten anderen Grundstücke ist das bestehende Wohnhaus wiederum nicht nötig.
- BBL-Slg 2019/89
- Flächenwidmung „Grünland“
- VwGH, 22.01.2019, Ro 2018/05/0021
- § 5 oö BauO
- Grundstücksteilung
- § 30 Abs 5 oö ROG
- Baurecht
- Land- und Forstwirtschaft
- § 6 oö BauO
- § 9 Abs 3 oö BauO