


Brandschutz; Auflagen; baupolizeilicher Auftrag; Subsidiarität
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 374 Wörter, Seiten 108-109
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Die Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages (hier: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes) ist nur dann zulässig, wenn im jeweils konkreten Umfang nicht bereits ein Exekutionstitel im Rahmen einer vollstreckbaren Auflage vorliegt.
-
- baupolizeilicher Auftrag
- Subsidiarität
- Auflagen
- § 47 tir BauO
- BBL-Slg 2019/107
- Brandschutz
- LVwG Tir, 07.02.2019, LVwG-2018/36/1291-11
- § 46 tir BauO
- Baurecht
Die Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages (hier: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes) ist nur dann zulässig, wenn im jeweils konkreten Umfang nicht bereits ein Exekutionstitel im Rahmen einer vollstreckbaren Auflage vorliegt.
- baupolizeilicher Auftrag
- Subsidiarität
- Auflagen
- § 47 tir BauO
- BBL-Slg 2019/107
- Brandschutz
- LVwG Tir, 07.02.2019, LVwG-2018/36/1291-11
- § 46 tir BauO
- Baurecht