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Blechdach; Schallreflexionen; Immissionen; unzumutbare Belästigungen; subjektiv-öffentliche Rechte

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Lärmimmissionen von einer nahegelegenen Autobahn, die durch Schallreflexion auf das Nachbargrundstück gelangen, stellen keine vom Nachbar einwendbare unzumutbare Belästigung dar.

Auch der Lärm, der von der baulichen Anlage selbst ausgeht (hier: Blechdach) und nicht von deren Verwendung, stellt keine einwendbare Nachbarbelästigung dar.

  • § 3 Abs 3 sbg BauTG
  • Schallreflexionen
  • Blechdach
  • LVwG Sbg, 11.03.2019, 405-3/477/1/9-2019
  • Immissionen
  • unzumutbare Belästigungen
  • subjektiv-öffentliche Rechte
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2019/101
  • § 7a Z 1 sbg BauPolG

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