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Bauplatzeignung; Hochwassergefahren; Vorfragen

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Eine wasserrechtliche Bewilligung stellt keine Vorfrageentscheidung im Sinn des § 38 AVG für die Beurteilung der Bauplatzeignung gemäß § 5 stmk BauG 1995 dar.

Ob der Bauplatz durch Hochwasser gefährdet ist, wird im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens gemäß § 38 WRG nicht als Hauptfrage, an deren Beantwortung die Baubehörden gebunden wären, entschieden.

  • § 38 AVG
  • Vorfragen
  • § 5 stmk BauG
  • BBL-Slg 2019/103
  • Hochwassergefahren
  • § 38 WRG
  • Bauplatzeignung
  • Baurecht
  • VwGH, 26.02.2019, Ra 2019/06/0017

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