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Sickerschacht; Oberflächenwässer; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 22
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
236 Wörter, Seiten 101-102

20,00 €

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Sickerschächte auf dem Baugrundstück stellen keine baulichen Anlagen dar, mit denen Niederschlagswässer oder andere Wässer vom Baugrundstück beseitigt bzw abgeleitet werden. Im Hinblick auf das ungehinderte Abfließen von nicht zur Versickerung gebrachten atmosphärischen Niederschlägen vom Baugrundstück kommt Nachbarn kein Mitspracherecht zu.

  • LVwG Oö, 07.03.2019, LVwG-151903/8/DM
  • BBL-Slg 2019/93
  • Sickerschacht
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 31 Abs 4 oö BauO
  • Baurecht
  • Oberflächenwässer

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