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Erweiterung gemessener (Wege)Servituten

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Eine gemessene Dienstbarkeit liegt nur dann vor, wenn der Inhalt durch den Titel unzweifelhaft umschrieben ist. Bei gemessenen Servituten ist eine Erweiterung unzulässig.

  • § 484 ABGB
  • BBL-Slg 2013/136
  • Erweiterung gemessener (Wege)Servituten
  • Baurecht
  • OGH, 18.02.2013, 7 Ob 231/12i

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