


(Kein) Ausschluss des Beschwerderechts durch die StPO
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2015
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1261 Wörter, Seiten 468-469
20,00 €
inkl MwSt




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Dort, wo die Strafprozessordnung das Beschwerderecht ausschließt, bringt sie dies durchwegs unmissverständlich zum Ausdruck. Demgegenüber enthält der vom Beschwerdegericht herangezogene § 107 Abs 3 erster Satz StPO lediglich einen Hinweis auf die Legitimation von Staatsanwaltschaft und Einspruchswerber zur Beschwerde, der – abweichend von der allgemeinen Regel (§ 87 Abs 3 StPO) – aufschiebende Wirkung zukommt. Die Bedeutung eines Rechtsmittelausschlusses ergibt sich weder aus der Interpretation des Wortlauts dieser Bestimmung, noch aus logisch-systematischen oder teleologischen Überlegungen.
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- § 107 Abs 3 StPO
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 363a StPO
- § 87 Abs 1 StPO
- § 89 Abs 2 StPO
- OGH, 28.04.2015, 14 Os 128/14a
- JST-Slg 2015/55
Dort, wo die Strafprozessordnung das Beschwerderecht ausschließt, bringt sie dies durchwegs unmissverständlich zum Ausdruck. Demgegenüber enthält der vom Beschwerdegericht herangezogene § 107 Abs 3 erster Satz StPO lediglich einen Hinweis auf die Legitimation von Staatsanwaltschaft und Einspruchswerber zur Beschwerde, der – abweichend von der allgemeinen Regel (§ 87 Abs 3 StPO) – aufschiebende Wirkung zukommt. Die Bedeutung eines Rechtsmittelausschlusses ergibt sich weder aus der Interpretation des Wortlauts dieser Bestimmung, noch aus logisch-systematischen oder teleologischen Überlegungen.
- § 107 Abs 3 StPO
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 363a StPO
- § 87 Abs 1 StPO
- § 89 Abs 2 StPO
- OGH, 28.04.2015, 14 Os 128/14a
- JST-Slg 2015/55