


Verwendung aufgezeichneter Telefongespräche zwischen Anwalt und Klient im gerichtlichen Strafverfahren
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2015
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 881 Wörter, Seiten 502-503
20,00 €
inkl MwSt




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Die Aufzeichnung von Gesprächen zwischen Anwälten und ihren Klienten kann eine Verletzung des Berufsgeheimnisses und damit der Basis ihres Vertrauensverhältnisses darstellen. Auch wenn Aufzeichnungen aus der Überwachung einer dritten Person stammen, müssen bei der Verwendung aufgezeichneter Gespräche in einem gerichtlichen Strafverfahren wirksame Kontrollmechanismen („contrôle efficace“) iSd Art 8 EMRK zur Verfügung stehen.
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- EGMR, 03.02.2015, Pruteanu ./. Rumänien, Nr 30181/05
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Art 8 EMRK
- JST-Slg 2015/5
Die Aufzeichnung von Gesprächen zwischen Anwälten und ihren Klienten kann eine Verletzung des Berufsgeheimnisses und damit der Basis ihres Vertrauensverhältnisses darstellen. Auch wenn Aufzeichnungen aus der Überwachung einer dritten Person stammen, müssen bei der Verwendung aufgezeichneter Gespräche in einem gerichtlichen Strafverfahren wirksame Kontrollmechanismen („contrôle efficace“) iSd Art 8 EMRK zur Verfügung stehen.
- EGMR, 03.02.2015, Pruteanu ./. Rumänien, Nr 30181/05
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Art 8 EMRK
- JST-Slg 2015/5