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Abrissarbeiten; Wiederherstellunganspruch im Besitzstörungsverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 19
- Rechtsprechung, 110 Wörter
- Seiten 22 -22
- https://doi.org/10.33196/bbl201601002202
20,00 €
inkl MwSt
Die Wiederherstellung des letzten Besitzstandes im Sinn des § 454 ZPO bedeutet nicht die Zurückversetzung in den vorigen Stand im Sinn des § 1323 ABGB, sondern der neueren Lehre folgend, einen bloßen Unterfall des Beseitigungsanspruches. Das auf die Wiederherstellung des vorigen Zustandes gerichtete Begehren ist nur dann berechtigt, wenn die Störung noch fortwirkt und es sich nicht bloß um eine vorübergehende, abgeschlossene Besitzstörung handelt. Der besitzrechtliche Wiederherstellungsanspruch ist dabei einschränkend auszulegen, wobei darauf abzustellen ist, ob die Wiederherstellung leicht einer allfälligen späteren Korrektur im petitorium zugänglich ist. Es besteht insbesondere dann kein Wiederherstellungsanspruch, wenn dessen Erfüllung mit erheblichen Kosten oder der endgültigen Vernichtung erheblicher, wirtschaftlicher Werte verbunden wäre.
- Abrissarbeiten
- § 339 ABGB
- § 454 ZPO
- Wiederherstellunganspruch im Besitzstörungsverfahren
- Baurecht
- LG Leoben, 20.08.2015, 1 R 147/15g
- BBL-Slg 2016/28
- § 1323 ABGB
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