


Baubewilligung; Überbauung der Grundgrenze; Grundstückszusammenlegung; aufschiebende Bedingung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 33 Wörter, Seiten 13-13
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Soll durch ein Bauvorhaben die Grundgrenze überbaut werden, ist das Bauansuchen nicht abzuweisen, sondern die Baubewilligung unter der aufschiebenden Bedingung der Zusammenlegung von Grundstücken zu erteilen.
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- § 27 Abs 7 tir BauO
- Baubewilligung
- Überbauung der Grundgrenze
- VwGH, 30.09.2015, 2012/06/0227
- § 4 Abs 3 tir BauO
- Grundstückszusammenlegung
- aufschiebende Bedingung
- BBL-Slg 2016/12
- Baurecht
Soll durch ein Bauvorhaben die Grundgrenze überbaut werden, ist das Bauansuchen nicht abzuweisen, sondern die Baubewilligung unter der aufschiebenden Bedingung der Zusammenlegung von Grundstücken zu erteilen.
- § 27 Abs 7 tir BauO
- Baubewilligung
- Überbauung der Grundgrenze
- VwGH, 30.09.2015, 2012/06/0227
- § 4 Abs 3 tir BauO
- Grundstückszusammenlegung
- aufschiebende Bedingung
- BBL-Slg 2016/12
- Baurecht