Zum Hauptinhalt springen

Baubewilligung; Überbauung der Grundgrenze; Grundstückszusammenlegung; aufschiebende Bedingung

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Soll durch ein Bauvorhaben die Grundgrenze überbaut werden, ist das Bauansuchen nicht abzuweisen, sondern die Baubewilligung unter der aufschiebenden Bedingung der Zusammenlegung von Grundstücken zu erteilen.

  • § 27 Abs 7 tir BauO
  • Baubewilligung
  • Überbauung der Grundgrenze
  • VwGH, 30.09.2015, 2012/06/0227
  • § 4 Abs 3 tir BauO
  • Grundstückszusammenlegung
  • aufschiebende Bedingung
  • BBL-Slg 2016/12
  • Baurecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!