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Nachbarn; Parteistellung; Berührung subjektiv-öffentlicher Rechte

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Die Frage der Parteistellung eines Nachbarn ist nicht an Hand des Vorbringens der in Betracht kommenden Nachbarn, sondern von Amts wegen an Hand des konkreten Bauvorhabens zu prüfen.

  • Parteistellung
  • VwGH, 29.09.2015, Ra 2015/05/0032
  • Nachbarn
  • BBL-Slg 2016/4
  • Berührung subjektiv-öffentlicher Rechte
  • Baurecht
  • § 6 Abs 1 nö BauO

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